AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Gültig für alle Aufträge zwischen DAS FOLIENWERK (powered by WERK91) und Auftraggebern, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Verträge über Folierungen, Lackschutzfolien (PPF), Scheibentönungen, Werbetechnik, Beschriftungen und Druckdienstleistungen zwischen DAS FOLIENWERK · powered by WERK91 (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Angebot & Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Verbindlich werden Inhalt, Umfang, Preis und Termin erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder Anzahlung des Auftraggebers. Der online über die Terminbuchung erteilte Wunschtermin gilt als unverbindliche Anfrage — die Bestätigung erfolgt binnen 24 Stunden (werktags) per E-Mail.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlich erteilten Angebot. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Die im 3D-Konfigurator sowie in Design-Vorschauen dargestellten Farben und Materialien dienen ausschließlich der Visualisierung — geringfügige Abweichungen zum realen Farbeindruck sind material- und bildschirmbedingt unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar.
4. Preise & Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (20 % USt., Österreich). Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 30 % bei Auftragsbestätigung zu leisten; der Restbetrag wird mit Abnahme des Fahrzeugs / der Lieferung fällig.
Klarna Ratenzahlung (6, 12, 24 oder 36 Monatsraten) kann nach erfolgreicher Bonitätsprüfung durch Klarna in Anspruch genommen werden — Vertragspartner für die Finanzierung ist ausschließlich Klarna.
5. Termine, Lieferzeit & Verzug
Die im Auftrag genannten Termine sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin schriftlich vereinbart wurde. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materialengpässe oder durch vom Auftraggeber nicht rechtzeitig beigestellte Unterlagen verlängern die Lieferzeit angemessen.
6. Material & Beistellung
Folien, PPF-Material und Druckmedien stammen ausschließlich von zertifizierten Premium-Herstellern (3M™, Avery Dennison, HEXIS, KPMF, Inozetek, Mactac u. a.). Vom Auftraggeber beigestelltes Material unterliegt nicht der Materialgarantie des Auftragnehmers; eine Mängelhaftung beschränkt sich in diesem Fall auf die Verarbeitung.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig gereinigt (Außenwäsche, Felgen, Türeinstiege) bereit. Persönliche Gegenstände sind vor Übergabe zu entfernen. Vorschäden, Lackmängel, Vorfolierungen oder Nachlackierungen sind vor Auftragserteilung unaufgefordert mitzuteilen — andernfalls entfällt die Haftung des Auftragnehmers für daraus resultierende Mängel.
8. Abnahme & Gewährleistung
Mit Übergabe gilt das Werk als abgenommen, sofern keine offensichtlichen Mängel binnen 7 Tagen schriftlich gerügt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verbrauchergeschäften 24 Monate, bei Unternehmergeschäften 12 Monate gemäß § 933 ABGB.
Auf 3M™-Premium-Gussfolien gewähren wir zusätzlich eine Materialgarantie von bis zu 10 Jahren nach Maßgabe der Hersteller-Garantiebedingungen (witterungsbedingte Pigmentbleiche, Ablösen ohne mechanische Einwirkung).
Keine Gewährleistung besteht für:
- Schäden durch unsachgemäße Pflege (Hochdruckreiniger auf Folienkanten, aggressive Chemie, Schleifbürsten in Waschanlagen innerhalb der ersten 4 Wochen)
- Schäden durch Steinschlag, Vandalismus oder Unfall
- Vorbestehende Lackmängel, die nach Folienentfernung sichtbar werden
- Vom Auftraggeber beigestellte oder explizit gewünschte Materialabweichungen vom Standard
9. Pflegehinweis
Innerhalb der ersten 4 Wochen nach Folierung empfehlen wir Handwäsche oder bürstenlose Waschanlagen. Hochdruckreiniger nicht direkt auf Folienkanten halten. Detaillierte Pflegehinweise werden bei Übergabe ausgehändigt.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das gelieferte Werk Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber tritt für diesen Fall etwaige Ansprüche gegen Dritte (z. B. Versicherung) an den Auftragnehmer ab.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf den Auftragswert. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verarbeitet. Details siehe Datenschutzerklärung.
13. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — das sachlich zuständige Gericht in Oberpullendorf, Österreich. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 05/2026.
